Die unsichtbare Arbeit: Die Doppelbelastung von Frauen und der Wert ihrer immateriellen Leistungen im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung

Bekannt ist, dass das eheliche Gebrauchsvermögen sowie die ehelichen Ersparnisse im Rahmen des Aufteilungsverfahren nach Billigkeit aufgeteilt werden. Es wird auf Gewicht und Umfang der Beiträge jedes Ehegatten Bedacht genommen. In der neuerlichen Entscheidung 1 Ob 257/22h hat der OGH festgehalten, dass nicht bloß die materiellen Beitrage beachtlich sind.  Es sind vielmehr auch die immateriellen Leistungen bei der Aufteilung nach Billigkeit zu berücksichtigen und können unter Umständen mehr wiegen als rein finanzielle Beiträge. So legte der OGH einen Aufteilungsschlüssel von 60:40 zugunsten der Ehefrau fest, da er in der Mehrfachbelastung der Ehefrau durch Beruf, Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder sowie der Haushaltsführung einen größeren Beitrag sah. 

– 1 Ob 257/22h

Share: