Brauche ich bei einer Scheidung einen Detektiv?
Nach stRsp des OGH hat jeder Ehegatte ein Interesse daran, sich durch Beauftragung eines Detektivs Klarheit zu verschaffen ob die Ehe durch eine ehewidrige Beziehung zu einer dritten Person gestört wird. Die Klärung dieses Sachverhaltes ist wichtig für den Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Ich arbeite seit Jahren mit der äußerst seriösen, effizienten und kostenbewussten Privatdetektei Daniel Wimmer zusammen, die schon bei vielen Scheidungsverfahren herausragende Aufklärungsarbeit geleistet und für Klientinnen und Klienten sehr zufriedenstellende Leistungen erbracht hat.https://www.google.com/maps/place/Detektei+Wimmer+-+Privatdetektiv24/@48.2405673,16.3840115,17z/data=!4m8!3m7!1s0x476c2771953392e7:0x889e7c5de0c75423!8m2!3d48.2405638!4d16.3865864!9m1!1b1!16s%2Fg%2F11bztb07v_?authuser=0&entry=ttu