Hat die Betreuung eines Haustieres auf die Entscheidung, wer die Ehewohnung nach der Scheidung bekommen soll, einen Einfluss?
Wer soll nach der Scheidung die Ehewohnung bekommen? Um die Frage, zu beantworten,
sind die Interessen der Ehegatten an eben dieser gegeneinander abzuwägen. Bis
dato wurden Aspekte wie, eine weitere Wohnmöglichkeit eines Ehegatten bzw. die
Angewiesenheit des anderen Ehegatten auf die Ehewohnung, das Vorhandensein
finanzieller Mittel zur Erbringung einer allenfalls zu leistenden
Ausgleichszahlung, eine gesundheitliche Beeinträchtigung, etc. bei der
Interessenabwägung berücksichtigt. Zusätzlich soll es nunmehr bei der Zuweisung
der Ehewohnung darauf ankommen, ob ein Haustier betreut werden muss, da dies
ein schützenswertes Interesse an der Ehewohnung begründet.
1 Ob 29/23f